Anwalts Sicht

3. Juni 2009

OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2009 – 6 W 182/08

Gespeichert unter: Abmahnung, Urheberrecht — Michael Weller @ 9:39

Eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß im Sinne von § 101 UrhG liegt dann vor, wenn das betreffende Werk in einer Tauschbörse illegal angeboten wird und die relevante Verkaufsphase, die zeitlich nicht absolut eingrenzbar ist, noch nicht abgeschlossen ist, da die Teilnahme an Tauschbörsen gerade nicht aus altruistischen Motiven, sondern zu dem Zweck erfolgt, selbst kostenlos widerrechtlich angebotene Werke herunterzuladen, und auf diese Weise selbst mittelbar einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen, wodurch die private Nutzung überschritten wird.

Volltext: JurPC Web-Dok. 103/2009.

2. Juni 2009

OLG Köln, Beschluss vom 05.05.2009 – 6 W 39/09

Gespeichert unter: Störerhaftung, Urheberrecht — Michael Weller @ 12:49

„John Bello Story 2″

Der am erstinstanzlichen Auskunftsverfahren gem. § 101 Abs. 2, 9 UrhG nicht beteiligte, vom Provider nach richterlicher Gestattung benannte Anschlussinhaber ist nicht berechtigt, den Gestattungsbeschluss nach § 101 Abs. 9 S. 6 UrhG anzufechten. (LS)

Volltext: JurPC Web-Dok. 111/2009.

10. November 2007

LG Frankfurt am Main, Urteil vom 01.02.2007 – 2/3 O 771/06

Gespeichert unter: Störerhaftung, Urheberrecht — Michael Weller @ 6:25

1. Access-Provider haben auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Namen und Adressen der Anschlussinhaber, über deren IP-Adresse Urheberrechte durch Filesharing verletzt wurden, gemäß § 113 TKG auch ohne gerichtlichen Beschluss mitzuteilen.

2. Im Rahmen des Filesharing kann dahinstehen, ob der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung selbst begangen hat oder ein Dritter über eine ungesicherte WLAN-Verbindung den Anschluss genutzt hat, da der Anschlussinhaber auch dann nach den Grundsätzen der Störerhaftung haftet.

3. Eine Störerhaftung setzt die Verletzung von Prüf- und Handlungspflichten voraus, die bei dem Betrieb eines WLAN darin bestehen, einem nicht unwahrscheinlichen Rechtsverstoß durch einen Passwortschutz, Ausschalten des Routers bei Abwesenheit oder Verschlüsselung der Kommunikation zwischen Router und PC zu begegnen, wozu sich der Betreiber des WLAN ggf. fachkundiger Hilfe bedienen muss.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 153/2007.

LG Düsseldorf, Urteil vom 23.05.2007 – 12 O 151/07

Gespeichert unter: Urheberrecht — Michael Weller @ 6:20

Der Betreiber eines Usenet-Servers kann in seiner Eigenschaft als Host-Provider als Störer im Sinne des Urheberrechts für Urheberrechtsverletzungen herangezogen werden, wenn er – wie üblich – Speicherplatz im Internet für fremde Inhalte zur Verfügung stellt, wie dies bei Vermietung von Webservern und Adressen der Fall ist.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 161/2007.

OLG Köln, Beschluss vom 28.09.2007 – 6 W 150/07

Gespeichert unter: Urheberrecht — Michael Weller @ 10:03

Eine ausländische (musikalische) Verwertungsgesellschaft, die in ihrer Heimat (hier: Türkei) eine der GEMA vergleichbare Stellung hat, nimmt die ihr anvertrauten Rechte und Ansprüche auch dann nicht i. S. des § 1 Abs. 2 UrhWG nur „gelegentlich oder kurzfristig“ wahr, wenn sie in Deutschland gerichtliche Hilfe nur gelegentlich in Anspruch nimmt. Ohne entsprechende Erlaubnis der deutschen Aufsichtsbehörde kann sie die Rechte und Ansprüche vor Gerichten in Deutschland nicht selbst verfolgen. (LS)

Volltext s. JurPC Web-Dok. 170/2007.

2. Oktober 2007

OLG München, Urteil vom 26.06.2007 – 18 U 2067/07

Gespeichert unter: Störerhaftung, Urheberrecht — Michael Weller @ 6:48

Im Internet veröffentlichte, dem Privatbereich zuzuordnende Bilder eines Rechtsanwalts dürfen nicht in einem Bericht, der sich kritisch mit dessen anwaltlicher Tätigkeit auseinandersetzt, zur Stützung der Behauptungen angelinkt werden, da es an einem wirksamen Einverständnis des Abgebildeten hierzu fehlt und das Interesse des Abgebildeten an dem Schutz seiner Privatsphäre das Interesse des Presseorgans nicht zuletzt deshalb überwiegt, weil die Bilder aus dem privaten Zusammenhang gerissen werden.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 147/2007.

OLG Rostock, Beschluss vom 27.06.2007 – 2 W 12/07

Gespeichert unter: Urheberrecht — Michael Weller @ 6:20

Besteht eine Website lediglich aus einer HTML-Datei, stellt diese kein Computerprogramm i.S. von § 69a Abs. 1 UrhG dar, sondern kann allenfalls als Sprachwerk i.S. von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG schutzfähig sein, wenn durch sprachliche Gestaltung und Auswahl, Einteilung sowie Anordnung von Begriffen aus der Alltagssprache unter Gesichtspunkten der Suchmaschinenoptimierung eine individuelle schöpferische Eigenheit des Internetauftritts geschaffen wird.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 146/2007.

Österreich: OGH, Urteil vom 12.06.2007 – 4 Ob 57/07x

Gespeichert unter: Störerhaftung, Urheberrecht — Michael Weller @ 5:33

Der wegen Verletzung von Rechten an Lichtbildwerken zur Veröffentlichung des Urteilsspruchs auf seiner Homepage Verurteilte kann der Pflicht zur Veröffentlichung wegen der gerichtsnotorischen Verbreitung von „Pop-up-Blockern“ nicht durch eine Einblendung des Urteilsspruchs in einem Pop-up-Fenster nachkommen, sondern muss den Urteilsspruch vielmehr direkt in die Homepage einstellen, da nur so die gebotene Aufklärung des Publikums ermöglicht wird.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 158/2007.

8. September 2007

AG Offenburg, Beschluss vom 20.07.2007 – 4 Gs 442/07

Gespeichert unter: Internetstrafrecht, Urheberrecht — Michael Weller @ 7:31

1. Ein auf die Mitteilung des Anschlussinhabers eines Internetanschlusses, dem eine dynamische IP-Adresse zugeteilt wurde, gerichtetes Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft im Zuge von Ermittlungen zum Verdacht der Urheberrechtsverletzung im Wege der Beteiligung an einem Filesharing-System richtet sich nach §§ 100g, 100h StPO, da es sich bei den Daten um Verkehrsdaten handelt und das Fernmeldegeheimnis betroffen ist.

2. Werden lediglich Screenshots vorgelegt, die keinen Rückschluss darauf zulassen, ob die betreffenden Musikdateien zum Upload geeignet waren, ein tatsächlicher Schaden durch einen Download eines Dritten entstanden und der Täter einen eigenen wirtschaftlichen Vorteil erworben hat, genügt dies den Anforderungen in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit der Herausgabe von Daten nicht, insbesondere, da auch ein Vorsatz im Rahmen eines Zwangsuploads beim Filesharing nur schwer nachweisbar ist.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 135/2007.

30. August 2007

LG Mannheim, Urteil vom 29.09.2006 – 7 O 62/06

Gespeichert unter: TK-Dienstleistungen, Urheberrecht — Michael Weller @ 9:42

Der Inhaber eines Internetanschlusses kann als Störer für von dem Anschluss aus begangene Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden, wenn der Anschluss nicht nur den eigenen Kindern zur Verfügung steht und diesen gegenüber Prüfungs- und Überwachungspflichten nicht verletzt werden, sondern auch Dritten zur Verfügung gestellt wird und keine Vorkehrungen getroffen wurden, die von dem Internetanschluss ausgehenden Handlungen zu prüfen und gegebenenfalls zu unterbinden.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 133/2007.

Ältere Artikel »

Bloggen Sie auf WordPress.com.