Anwalts Sicht

3. Juni 2009

LG Koblenz, Urteil vom 18.03.2009 – 10 O 250/08

Gespeichert unter: Online-Auktion, Widerruf und Rückgabe — Michael Weller @ 9:52

1. Die vorzeitige Beendigung und Streichung aller Angebote auf der Plattform eBay führt nicht zu einem wirksamen Widerruf der abgegebenen Erklärungen.

2. Ausnahmsweise kann der Wirksamkeit der abgegebenen Vertragserklärungen der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstehen, wenn der Anbietende bei der Einstellung des Angebots einen nach §§ 119 ff. BGB unbeachtlichen Fehler machte, den er mittels des „Formulars für die frühzeitige Beendigung von Angeboten“ zu korrigieren versuchte, was eine Zeitspanne von acht Minuten beanspruchte, in denen bereits auf den Gegenstand Gebote abgegeben wurden, jedoch aus einer umfassenden Wertung der Interessen folgt, dass der Gläubiger nicht schutzwürdig ist, weil der Fall einer grob unbilligen, mit der Gerechtigkeit nicht zu vereinbarenden Benachteiligung vorliegt.

Volltext: JurPC Web-Dok. 97/2009.

OLG Celle, Urteil vom 08.04.2009 – 3 U 251/08

Gespeichert unter: Online-Auktion — Michael Weller @ 9:42

Der Hinweis in einem Internetangebot, der nicht angeschlossene Motor einer gebrauchten Segelyacht sei in einer Wassertonne getestet worden, beinhaltet noch keine Übernahme einer Garantie für die Gebrauchstauglichkeit des Motors gemäß § 443 Abs. 1 BGB. Dies kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn der Verkäufer in der Anzeige explizit zum Ausdruck gebracht hat, eine Garantie nicht übernehmen zu wollen. Für ein über das Internetauktionshaus eBay unterbreitetes Angebot gelten insoweit keine Besonderheiten. (LS)

Volltext: JurPC Web-Dok. 99/2009.

BGH, Urteil vom 11.03.2009 – I ZR 114/06

Gespeichert unter: Online-Auktion, Störerhaftung, Wettbewerb — Michael Weller @ 9:31

„Halzband“

Benutzt ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay zu Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen nachdem er an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskontos gelangt ist, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert hat, muss der Inhaber des Mitgliedskontos sich wegen der von ihm geschaffenen Gefahr einer Unklarheit darüber, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto gehandelt hat und im Falle einer Vertrags- oder Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte. (LS)

Volltext: JurPC Web-Dok. 102/2009.

10. Dezember 2007

BGH, Urteil vom 12.07.2007 – I ZR 18/04

Gespeichert unter: Online-Auktion, Störerhaftung, Wettbewerb — Michael Weller @ 1:07

1. Verstöße gegen das Verbot des Versandhandels mit jugendgefährdenden Medien beeinträchtigen wettbewerblich geschützte Interessen der Verbraucher im Sinne des § 3 UWG.

2. Wer durch sein Handeln im geschäftlichen Verkehr die ernsthafte Gefahr begründet, dass Dritte durch das Wettbewerbsrecht geschützte Interessen von Marktteilnehmern verletzen, ist aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht dazu verpflichtet, diese Gefahr im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu begrenzen. Wer in dieser Weise gegen eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht verstößt, ist Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung.

3. a) Die wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform hinsichtlich fremder jugendgefährdender Inhalte konkretisiert sich als Prüfungspflicht, zu deren Begründung es eines konkreten Hinweises auf ein bestimmtes jugendgefährdendes Angebot eines bestimmten Anbieters bedarf. Der Betreiber der Plattform ist nicht nur verpflichtet, dieses konkrete Angebot unverzüglich zu sperren, sondern muss auch zumutbare Vorsorgemaßnahmen treffen, damit es möglichst nicht zu weiteren gleichartigen Rechtsverletzungen kommt.

b) Aus der wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform können sich neben der Verpflichtung, Angebote des konkreten Titels in Zukunft zu verhindern, besondere Prüfungspflichten hinsichtlich anderer Angebote des Versteigerers ergeben, der das ursprüngliche jugendgefährdende Angebot eingestellt hat.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 192/2007.

Stefanie Schubert: Zur Unternehmereigenschaft bei eBay-Verkäufen – ein Plädoyer für eine lebensnahe Herangehensweise

Gespeichert unter: Online-Auktion — Michael Weller @ 12:55

Die Verfasser befasst sich mit der Frage, wann ein Verkäufer von Gegenständen über die Online-Auktionsplattform eBay als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB zu betrachten ist. In der Rechtsprechung sei diesbezüglich eine Tendenz auszumachen, auf die Zahl der getätigten Verkäufe oder den Verkauf überwiegend neuer Waren abzustellen. Dies erachtet die Verfasserin als verfehlt und plädiert dafür die Hintergründe der Verkäufe in die Bewertung mit einzubeziehen.

Aufsatz s. JurPC Web-Dok. 194/2007.

2. Oktober 2007

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 19.06.2007 – 5 W 92/07

Gespeichert unter: Online-Auktion, Willenserklärung — Michael Weller @ 5:47

Die Belehrung des Verbrauchers über die Rechtsfolgen eines Widerrufs der zum Vertragsschluss führenden Willenserklärung im Sinne von § 312c BGB i.V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV hat auch die Frage der Wertersatzpflicht bei Verschlechterung des Kaufgegenstandes zu umfassen, so dass sich der Verkäufer im Rahmen einer Online-Auktion die Haftung des Käufers nur dadurch erhalten kann, dass er innerhalb der Auktion über die Rechtsfolge informiert und dem Verbraucher bis spätestens zur Lieferung der Ware eine Widerrufsbelehrung in Textform gem. § 126b BGB zukommen lässt.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 143/2007.

21. August 2007

KG, Beschluss vom 11.05.2007 – 5 W 116/07

Gespeichert unter: Abmahnung, Online-Auktion, Wettbewerb — Michael Weller @ 9:39

1. Die Anbringung der Anbieterkennzeichnung eines Internetauftritts, die von der Angebotsseite über einen mit dem Wort „mich“ bezeichneten Link erreichbar ist, genügt den Anforderungen von § 5 TMG, § 55 RStV, § 312c Abs. 1 S. 1 BGB.

2. Wird innerhalb des Internetauftritts eines Unternehmers bei den im Rahmen eines dort dargestellten Warenangebotes angebrachten Preisangaben nicht gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1, Abs. 6 S. 2 PAngV mittels eines eindeutigen Hinweises verdeutlicht, dass sich die Preisangaben einschließlich der Umsatzsteuer verstehen, ist dies kein Verstoß der geeignet ist, den Wettbewerb mehr als nur unerheblich im Sinne von § 3 UWG zum Nachteil der Mitbewerber und Verbraucher zu beeinträchtigen.

Volltext auf den Seiten des Kammergerichts.

8. August 2007

OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.04.2007 – 2 W 71/06

Gespeichert unter: Online-Auktion, Wettbewerb — Michael Weller @ 1:48

Wer einer anderen Person den auf seinen Namen lautenden Internet-Account (hier: e-bay) zum Betrieb von Handelsgeschäften zur Verfügung stellt, kann nach den Grundsätzen der wettbewerbsrechtlichen Störerhaftung wegen Verstößen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, die diese Person in Nutzung dieses Account begeht (hier: Informations- und Belehrungspflichten nach §§ 312c, d BGB i. V. mit BGB-InfoV).  (LS)

Volltext s. JurPC Web-Dok. 117/2007.

2. August 2007

AG Pforzheim, Urteil vom 26.06.2007 – 8 Cs 84 Js 5040/07

Gespeichert unter: Internetstrafrecht, Online-Auktion — Michael Weller @ 12:18

Der Umstand, dass ein hochpreisiges Autozubehör, das im Rahmen einer Internet-Auktion von einem ausländischen Anbieter mit dem Hinweis „toplegales Gerät“ angeboten wird, zu etwa einem Drittel des Neupreises erworben wird, rechtfertigt die Annahme, der Erwerber, der sich um den Hinweis Gedanken gemacht hat, habe die Herkunft des Gerätes aus einer strafbaren Vortat wenigstens billigend in Kauf genommen, so dass er wegen Hehlerei strafbar ist.

Volltext s. ecp 2/07.

Ich danke Herrn Rechtsanwalt Michael Cunningham aus Nürnberg, der das Urteil angefordert und hier zur Verfügung gestellt hat.

Volltext s. auch: JurPC Web-Dok. 136/2007.

13. Juli 2007

LG Paderborn, Urteil vom 03.04.2007 – 7 O 20/07

Gespeichert unter: Abmahnung, Online-Auktion, Wettbewerb — Michael Weller @ 8:47

Eine Abmahnung eines eBay-Verkäufers wegen angeblichen Verstoßes gegen die Belehrungspflicht über das Bestehen eines einmonatigen Widerrufsrechts ist rechtsmissbräuchlich, wenn der Abmahnende sich planmäßig mit Rechtsanwälten verbündet, um Belehrungsdefizite auf Websites und bei eBay gezielt aufzuspüren und diese zum Zwecke der Einnahmeerzielung massenhaft verfolgt, wobei die Umstände, dass die Wahl von Gerichtsorten zur Verfolgung der Verstöße weit entfernt vom Sitz des Abmahnenden gestreut wird, mehrfach mit denselben Rechtsanwaltskanzleien in gleichartigen Verfahren zusammengearbeitet wird und ein nennenswertes wirtschaftliches oder wettbewerbspolitisches Interesse des Abmahnenden an der Rechtsverfolgung nicht besteht, jeweils Indizien für die Rechtsmissbräuchlichkeit darstellen.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 111/2007.

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