Anwalts Sicht

10. November 2007

LG Essen, Urteil vom 09.03.2007 – 52 KLs 24/06

Gespeichert unter: Internetstrafrecht — Michael Weller @ 9:52

Wer Meldungen über den Windows-Nachrichtendienst an Internetnutzer versendet, die diesen suggerieren, auf ihrem Computer befinde sich eine erhebliche Sicherheitslücke, um die betreffenden Nutzer dadurch zu veranlassen, der Installation eines Dialer-Einwahlprogrammes zuzustimmen, über das kostspieliege Verbindungen zu Internetseiten hergestellt werden, macht sich eines Betruges nach § 263 StGB schuldig.

(Leitsatz der JurPC-Redaktion; Volltext s. JurPC Web-Dok. 162/2007.)

8. September 2007

AG Offenburg, Beschluss vom 20.07.2007 – 4 Gs 442/07

Gespeichert unter: Internetstrafrecht, Urheberrecht — Michael Weller @ 7:31

1. Ein auf die Mitteilung des Anschlussinhabers eines Internetanschlusses, dem eine dynamische IP-Adresse zugeteilt wurde, gerichtetes Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft im Zuge von Ermittlungen zum Verdacht der Urheberrechtsverletzung im Wege der Beteiligung an einem Filesharing-System richtet sich nach §§ 100g, 100h StPO, da es sich bei den Daten um Verkehrsdaten handelt und das Fernmeldegeheimnis betroffen ist.

2. Werden lediglich Screenshots vorgelegt, die keinen Rückschluss darauf zulassen, ob die betreffenden Musikdateien zum Upload geeignet waren, ein tatsächlicher Schaden durch einen Download eines Dritten entstanden und der Täter einen eigenen wirtschaftlichen Vorteil erworben hat, genügt dies den Anforderungen in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit der Herausgabe von Daten nicht, insbesondere, da auch ein Vorsatz im Rahmen eines Zwangsuploads beim Filesharing nur schwer nachweisbar ist.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 135/2007.

2. August 2007

AG Pforzheim, Urteil vom 26.06.2007 – 8 Cs 84 Js 5040/07

Gespeichert unter: Internetstrafrecht, Online-Auktion — Michael Weller @ 12:18

Der Umstand, dass ein hochpreisiges Autozubehör, das im Rahmen einer Internet-Auktion von einem ausländischen Anbieter mit dem Hinweis „toplegales Gerät“ angeboten wird, zu etwa einem Drittel des Neupreises erworben wird, rechtfertigt die Annahme, der Erwerber, der sich um den Hinweis Gedanken gemacht hat, habe die Herkunft des Gerätes aus einer strafbaren Vortat wenigstens billigend in Kauf genommen, so dass er wegen Hehlerei strafbar ist.

Volltext s. ecp 2/07.

Ich danke Herrn Rechtsanwalt Michael Cunningham aus Nürnberg, der das Urteil angefordert und hier zur Verfügung gestellt hat.

Volltext s. auch: JurPC Web-Dok. 136/2007.

11. Juli 2007

AG Königstein im Taunus, Urteil vom 15.03.2007 – 50 Cs 7400 Js 205867/02 WI

Gespeichert unter: Internetstrafrecht, Wettbewerb — Michael Weller @ 7:52

Wer als Betreiber eines Schlüsseldienstes in einem Telefonverzeichnis im Internet durch Angabe entsprechender Ortsnetzvorwahlen vorspiegelt, in insgesamt 70 Gemeinden Filialen zu unterhalten, während die Anrufe in Wahrheit ohne weitere Information der Kunden an ein Call-Center in einem zentralen Ort weitergeleitet werden, macht sich eines Vergehens der irreführenden Werbung durch unwahre Angaben gemäß § 16 Abs. 1 UWG strafbar. (Leitsatz der JurPC-Redaktion)

Volltext s. JurPC Web-Dok. 112/07.

LG Hamburg, Urteil vom 18.05.2006 – 334 O 10/06

Gespeichert unter: Internetstrafrecht, Phishing — Michael Weller @ 10:03

Wird Geld, das illegal durch Phishing erlangt worden ist, auf einem Konto gutgeschrieben und anschließend an Dritte transferiert, ist das Kreditinstitut berechtigt, die Gutschrift zurückzubuchen, da die Gutschrift unter Verstoß gegen das Kreditwesengesetz zustande gekommen ist und das Konto vereinbarungswidrig Dritten gegen Entgelt zur Verfügung gestellt worden ist, wobei aus dem Recht zur Stornierung zugleich die Verpflichtung des Kontoinhabers folgt, die fragliche Forderung auszugleichen.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 86/2007.

LG Kiel, Beschluss vom 14.08.2006 – 37 Qs 54/06

Gespeichert unter: Internetstrafrecht, Urheberrecht — Michael Weller @ 10:02

1. Die Hinzuziehung eines Mitarbeiters der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GUV) zur Durchsuchung und die abschließende Übersendung der sichergestellten Datenträger zur Auswertung durch Mitarbeiter der GUV sind rechtswidrig.

2. Bei Mitarbeitern der GUV handelt es sich nicht um neutrale Sachverständige, so dass die Verlagerung von Untersuchungstätigkeiten auf einen Privaten erfolgen würde, was unzulässig ist, da die Durchsicht von Computern im Sinne von § 110 StPO nicht an andere Personen, als Ermittlungspersonen der Ermittlungsbehörden delegiert werden darf.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 88/2007.

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