Anwalts Sicht

3. Juni 2009

Renner: Abmahnung – Blaues Auge oder Beinbruch?

Gespeichert unter: Abmahnung, Wettbewerb — Michael Weller @ 11:07

Dr. Cornelius Renner setzt sich mit Fällen rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen und deren Folgen, wobei er besonders die Frage in den den Mittelpunkt rückt, anhand welcher Indizien sicher auf einen Missbrauch geschlossen werden kann. Ferner weist der Verfasser auf die zu diesen Fragen ergangene Entscheidungen hin und geht der Frage nach, wie der Abmahnmissbrauch eingedämmt werden kann.

Vollständiger Aufsatz: Humboldt Forum Recht (HFR) 10-2009.

Lichtnecker: Zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Homepagebetreibers für fremde Inhalte

Gespeichert unter: Abmahnung, Störerhaftung — Michael Weller @ 10:02

Der Verfasser gibt einen Überblick über die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Frage der Haftung des Homepagebetreiber für fremde Inhalte. Besonderes Augenmerk richtet er auf die Entscheidungen „ambiente.de“, „Internet-Versteigerung I / Rolex-Ricardo“, „heise.de“, „Meinungsforum“, „Internet-Versteigerung II“, „Jugendgefährdende Medien bei eBay“ und „Internet-Versteigerung III“.

Vollständiger Aufsatz: MIR 2008, Dok. 363.

OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2009 – 6 W 182/08

Gespeichert unter: Abmahnung, Urheberrecht — Michael Weller @ 9:39

Eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß im Sinne von § 101 UrhG liegt dann vor, wenn das betreffende Werk in einer Tauschbörse illegal angeboten wird und die relevante Verkaufsphase, die zeitlich nicht absolut eingrenzbar ist, noch nicht abgeschlossen ist, da die Teilnahme an Tauschbörsen gerade nicht aus altruistischen Motiven, sondern zu dem Zweck erfolgt, selbst kostenlos widerrechtlich angebotene Werke herunterzuladen, und auf diese Weise selbst mittelbar einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen, wodurch die private Nutzung überschritten wird.

Volltext: JurPC Web-Dok. 103/2009.

2. Juni 2009

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 26.03.2007 – 3 W 58/07

Gespeichert unter: Abmahnung, Wettbewerb — Michael Weller @ 12:58

Wird die im Internetversandhandel geltende Widerrufsfrist unrichtig (hier: 4 Wochen statt 1 Monat) angegeben, so ist die unlautere Verletzung von Informationspflichten wegen der Nachahmungsgefahr in aller Regel kein Bagatellfall im Sinne des § 3 UWG. (LS)

Volltext: JurPC Web-Dok. 109/2009.

OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2009 – 4 U 211/08

Gespeichert unter: Abmahnung — Michael Weller @ 12:54

Sprechen die Umstände einer Abmahnung dafür, dass es dem Abmahnenden nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs, sondern überwiegend darum geht, gegen den unlauter Handelnden einen Anspruch auf Ersatz von Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen, wofür insbesondere spricht, dass sich ein Wettbewerber auf die Verfolgung eines bestimmten Wettbewerbsverstoßes spezialisiert hat, jedoch ein einheitliches und konsequentes Vorgehen gegen die Wettbewerbsverstöße vermissen lässt, so liegt eine Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung nach § 8 Abs. 4 UWG vor.

Volltext: JurPC Web-Dok. 107/2009.

10. November 2007

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2006 – I-20 U 22/06

Gespeichert unter: Abmahnung, Wettbewerb — Michael Weller @ 10:06

1. Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung stelle eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung dar, auf die § 174 BGB entsprechend anzuwenden ist.

2. Eine ohne Vorlage der Originalvollmacht ausgesprochene Abmahnung ist nach ihrer Zurückweisung entsprechend § 174 S. 1 BGB unwirksam geworden, so dass ein Kostenerstattungsanspruch insoweit nicht besteht.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 168/07.

2. Oktober 2007

LG Heilbronn, Urteil vom 23.04.2007 – 8 O 90/07 St

Gespeichert unter: Abmahnung, Widerruf und Rückgabe — Michael Weller @ 7:26

Tritt der Verfahrensbevollmächtigte eines Abmahnenden im eigenen Kosteninteresse auf und wirbt er bei potenziellen Wettbewerbern für eine entsprechende Abmahntätigkeit unter Zusicherung von Kostenneutralität, spricht dies dafür, dass die auf eine fehlerhafte Belehrung über das Widerrufsrecht gestützte Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 141/2007.

OLG Köln, Urteil vom 03.08.2007 – 6 U 60/07

Gespeichert unter: Abmahnung, Wettbewerb, Widerruf und Rückgabe — Michael Weller @ 7:16

1. Die Widerrufsfrist für Verbraucher beim Verbrauchsgüterkauf über die Online-Auktionsplattform eBay beträgt regelmäßig einen Monat, da durch eine Widerrufsbelehrung auf der eBay-Angebotsseite die für die Wirksamkeit der Belehrung erforderliche Textform gemäß § 126b BGB nicht gewahrt werden kann, weil diese eine zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise der Erklärung voraussetzt, was nicht allein dadurch gewährleistet ist, dass das Angebot auf dem Server des Plattformbetreibers 90 Tage gespeichert werden.

2. Die Verwendung oder wortgleiche Übernahme des in Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV enthaltenen Musters einer Widerrufsbelehrung vermag eine Wettbewerbswidrigkeit nicht zu begründen.

3. § 357 Abs. 3 S. 1 BGB ist eine verbraucherschützende Norm, die aber nicht zugleich dazu bestimmt ist, das Marktverhalten zu regeln, sondern vielmehr auf den Schutz des Verbrauchers als am Markt agierender Person abzielt und eine ausschließlich vertragsrechtliche Regelung enthält.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 144/2007.

LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2007 – 1 S 32/07

Gespeichert unter: Abmahnung, Störerhaftung, Wettbewerb — Michael Weller @ 5:23

Der Ausuferung des „fliegenden Gerichtsstandes“ bei im Internet begangenen unerlaubten Handlungen ist dadurch Einhalt zu geben, dass darauf abgestellt wird, ob sich die Verletzungshandlung, das heißt die Internetseite mit dem rechtsverletzenden Inhalt, im Bezirk des angerufenen Gerichts im konkreten Fall bestimmungsgemäß habe auswirken sollen. (LS)

Volltext s. JurPC Web-Dok. 157/2007.

30. August 2007

Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10.07.2007 – 6 U 12/07

Gespeichert unter: Abmahnung, Wettbewerb — Michael Weller @ 9:55

Die für eine Abmahnung eines Mitbewerbers wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur Angabe des Familiennamens und eines ausgeschriebenen Vornamens in Geschäftsbriefen, aus denen sich die Firma des Kaufmannes i. S. von § 1 HGB und deren Anschrift ergeben, sind nicht erstattungsfähig, da sich der Kunde bei Vertragsschluss in der Regel keine Gedanken über die natürliche Person des Inhabers der Handelsfirma macht, der Kaufmann unter seiner Firma klagen und verklagt werden kann und der Wettbewerb infolge dessen nicht beeinträchtigt wird, insbesondere wenn der Brief nach Vertragsschluss verfasst wurde, da in einem solchen Fall der Wettbewerb um den konkreten Kunden bereits als beendet anzusehen ist.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 123/2007.

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