Anwalts Sicht

3. Juni 2009

BGH, Urteil vom 11.03.2009 – I ZR 114/06

Gespeichert unter: Online-Auktion, Störerhaftung, Wettbewerb — Michael Weller @ 9:31

„Halzband“

Benutzt ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay zu Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen nachdem er an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskontos gelangt ist, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert hat, muss der Inhaber des Mitgliedskontos sich wegen der von ihm geschaffenen Gefahr einer Unklarheit darüber, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto gehandelt hat und im Falle einer Vertrags- oder Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte. (LS)

Volltext: JurPC Web-Dok. 102/2009.

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