Wer Meldungen über den Windows-Nachrichtendienst an Internetnutzer versendet, die diesen suggerieren, auf ihrem Computer befinde sich eine erhebliche Sicherheitslücke, um die betreffenden Nutzer dadurch zu veranlassen, der Installation eines Dialer-Einwahlprogrammes zuzustimmen, über das kostspieliege Verbindungen zu Internetseiten hergestellt werden, macht sich eines Betruges nach § 263 StGB schuldig.
(Leitsatz der JurPC-Redaktion; Volltext s. JurPC Web-Dok. 162/2007.)