Anwalts Sicht

10. November 2007

LG Essen, Urteil vom 09.03.2007 – 52 KLs 24/06

Gespeichert unter: Internetstrafrecht — Michael Weller @ 9:52

Wer Meldungen über den Windows-Nachrichtendienst an Internetnutzer versendet, die diesen suggerieren, auf ihrem Computer befinde sich eine erhebliche Sicherheitslücke, um die betreffenden Nutzer dadurch zu veranlassen, der Installation eines Dialer-Einwahlprogrammes zuzustimmen, über das kostspieliege Verbindungen zu Internetseiten hergestellt werden, macht sich eines Betruges nach § 263 StGB schuldig.

(Leitsatz der JurPC-Redaktion; Volltext s. JurPC Web-Dok. 162/2007.)

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