Anwalts Sicht

10. November 2007

LG Frankfurt am Main, Urteil vom 01.02.2007 – 2/3 O 771/06

Gespeichert unter: Störerhaftung, Urheberrecht — Michael Weller @ 6:25

1. Access-Provider haben auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Namen und Adressen der Anschlussinhaber, über deren IP-Adresse Urheberrechte durch Filesharing verletzt wurden, gemäß § 113 TKG auch ohne gerichtlichen Beschluss mitzuteilen.

2. Im Rahmen des Filesharing kann dahinstehen, ob der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung selbst begangen hat oder ein Dritter über eine ungesicherte WLAN-Verbindung den Anschluss genutzt hat, da der Anschlussinhaber auch dann nach den Grundsätzen der Störerhaftung haftet.

3. Eine Störerhaftung setzt die Verletzung von Prüf- und Handlungspflichten voraus, die bei dem Betrieb eines WLAN darin bestehen, einem nicht unwahrscheinlichen Rechtsverstoß durch einen Passwortschutz, Ausschalten des Routers bei Abwesenheit oder Verschlüsselung der Kommunikation zwischen Router und PC zu begegnen, wozu sich der Betreiber des WLAN ggf. fachkundiger Hilfe bedienen muss.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 153/2007.

LG Düsseldorf, Urteil vom 23.05.2007 – 12 O 151/07

Gespeichert unter: Urheberrecht — Michael Weller @ 6:20

Der Betreiber eines Usenet-Servers kann in seiner Eigenschaft als Host-Provider als Störer im Sinne des Urheberrechts für Urheberrechtsverletzungen herangezogen werden, wenn er – wie üblich – Speicherplatz im Internet für fremde Inhalte zur Verfügung stellt, wie dies bei Vermietung von Webservern und Adressen der Fall ist.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 161/2007.

LG Köln, Urteil vom 12.09.2007 – 28 O 339/07

Gespeichert unter: Uncategorized — Michael Weller @ 6:17

1. Der Grundsatz, nachdem derjenige, der ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, in igendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beiträgt als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, gilt auch für Access-Provider, die lediglich den Zugang zu den rechtsverletzenden Inhalten vermitteln.

2. Ungeachtet der Haftungsprivilegierung des Access-Providers gem. § 8 TMG ist dieser gem. § 7 Abs. 2 S. 2 TMG dann verpflichtet, fremde Informationen zu entfernen oder zu sperren, wenn er Kenntnis von deren Vorhandensein und Rechtswidrigkeit erlangt.

3. Bei den vom Access-Provider gespeicherten Daten handelt es sich um Bestandsdaten, die nicht den §§ 96 Abs. 2 und 100 Abs. 3 TKG unterfallen, so dass ein Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft bezüglich Zuteilung einer dynamischen IP-Adresse und konkreten Zeitpunkts der Zuteilung lediglich der Namhaftmachung des Endgerätenutzers dient und das Fernmeldegeheimnis nicht berührt.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 164/2007.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.04.2006 – 2 AZR 386/05

Gespeichert unter: Uncategorized — Michael Weller @ 10:14

Bei der Prüfung der Frage, ob ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers vorliegt, geht es allein um die Abwägung, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der „fiktiven“ Kündigungsfrist noch zugemutet werden kann. (LS)

Volltext s. JurPC Web-Dok. 175/2007.

OLG Köln, Urteil vom 24.08.2007 – 6 U 237/06

Gespeichert unter: TK-Dienstleistungen, Wettbewerb — Michael Weller @ 10:11

Das Angebot eines Telefondienstleisters an seine Festnetzkunden, die zugleich über einen Mobilfunkanschluss (auch eines anderen Betreibers) verfügen, bei einem Anruf aus seinem Festnetz unter der Mobilfunknummer durch eine Rufumleitung eine Verbindung zwischen den Festnetzanschlüssen herzustellen, stellt eine individuelle Behinderung eines anderen Betreibers i. S. des § 4 Nr. 10 UWG dar, wenn dadurch die ansonsten bestehende Verpflichtung, diesem ein Zusammenschaltungsentgelt zu zahlen entfällt und dem angerufenen Kunden eine Gutschrift erteilt, während der Anrufer die (höheren) Gebühren für das angewählte Gespräch ins Mobilfunknetz zu entrichten hat (anders als OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2006, 100). (LS)

Volltext s. JurPC Web-Dok. 176/2007.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2006 – I-20 U 22/06

Gespeichert unter: Abmahnung, Wettbewerb — Michael Weller @ 10:06

1. Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung stelle eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung dar, auf die § 174 BGB entsprechend anzuwenden ist.

2. Eine ohne Vorlage der Originalvollmacht ausgesprochene Abmahnung ist nach ihrer Zurückweisung entsprechend § 174 S. 1 BGB unwirksam geworden, so dass ein Kostenerstattungsanspruch insoweit nicht besteht.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 168/07.

OLG Köln, Beschluss vom 28.09.2007 – 6 W 150/07

Gespeichert unter: Urheberrecht — Michael Weller @ 10:03

Eine ausländische (musikalische) Verwertungsgesellschaft, die in ihrer Heimat (hier: Türkei) eine der GEMA vergleichbare Stellung hat, nimmt die ihr anvertrauten Rechte und Ansprüche auch dann nicht i. S. des § 1 Abs. 2 UrhWG nur „gelegentlich oder kurzfristig“ wahr, wenn sie in Deutschland gerichtliche Hilfe nur gelegentlich in Anspruch nimmt. Ohne entsprechende Erlaubnis der deutschen Aufsichtsbehörde kann sie die Rechte und Ansprüche vor Gerichten in Deutschland nicht selbst verfolgen. (LS)

Volltext s. JurPC Web-Dok. 170/2007.

AG Krefeld, Urteil vom 18.10.2007 – 4 C 305/06

Gespeichert unter: Uncategorized — Michael Weller @ 9:59

Die Annahme eines für den Geschädigten frei wählbaren Gerichtsstandes zur Geltendmachung von Schadensersatz für im Internet begangene unerlaubte Handlungen verstößt gegen das Willkürverbot und das Gebot des gesetzlichen Richters gem. Art. 101 GG.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 169/2007.

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.09.2007 – 2 A 10413/07.OVG

Gespeichert unter: Persönlichkeitsrecht — Michael Weller @ 9:56

Die Nennung des Namens eines Beamten im Internetauftritt seiner Beschäftigungsbehörde ist zulässig und verletzt insbesondere nicht datenschutzrechtliche Bestimmungen, da die Namensnennung zum einen für die Außendarstellung der Behörde erforderlich ist, zum anderen die Interessen der Behörde diejenigen des Beamten an seinem Persönlichkeitsrechtsschutz zumindest dannüberwiegen, wenn der betreffende Beamte mit Außenkontakten betraut ist.

(Leitsatz der JurPC-Redaktion; Volltext s. JurPC Web-Dok. 165/2007.)

LG Essen, Urteil vom 09.03.2007 – 52 KLs 24/06

Gespeichert unter: Internetstrafrecht — Michael Weller @ 9:52

Wer Meldungen über den Windows-Nachrichtendienst an Internetnutzer versendet, die diesen suggerieren, auf ihrem Computer befinde sich eine erhebliche Sicherheitslücke, um die betreffenden Nutzer dadurch zu veranlassen, der Installation eines Dialer-Einwahlprogrammes zuzustimmen, über das kostspieliege Verbindungen zu Internetseiten hergestellt werden, macht sich eines Betruges nach § 263 StGB schuldig.

(Leitsatz der JurPC-Redaktion; Volltext s. JurPC Web-Dok. 162/2007.)

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