Anwalts Sicht

2. Oktober 2007

LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2007 – 1 S 32/07

Gespeichert unter: Abmahnung, Störerhaftung, Wettbewerb — Michael Weller @ 5:23

Der Ausuferung des „fliegenden Gerichtsstandes“ bei im Internet begangenen unerlaubten Handlungen ist dadurch Einhalt zu geben, dass darauf abgestellt wird, ob sich die Verletzungshandlung, das heißt die Internetseite mit dem rechtsverletzenden Inhalt, im Bezirk des angerufenen Gerichts im konkreten Fall bestimmungsgemäß habe auswirken sollen. (LS)

Volltext s. JurPC Web-Dok. 157/2007.

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