Tritt der Verfahrensbevollmächtigte eines Abmahnenden im eigenen Kosteninteresse auf und wirbt er bei potenziellen Wettbewerbern für eine entsprechende Abmahntätigkeit unter Zusicherung von Kostenneutralität, spricht dies dafür, dass die auf eine fehlerhafte Belehrung über das Widerrufsrecht gestützte Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist.
2. Oktober 2007
1 Kommentar »
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[...] haben sie auch beim Landgericht Heilbronn keine guten Karten. Das geht zumindest aus einem jetzt bekannt gewordenen Urteil der Heilbronner [...]
Pingback von Landgericht watscht Abmahnanwalt ab | Augsblog.de — 30. Oktober 2007 @ 6:18