Tritt der Verfahrensbevollmächtigte eines Abmahnenden im eigenen Kosteninteresse auf und wirbt er bei potenziellen Wettbewerbern für eine entsprechende Abmahntätigkeit unter Zusicherung von Kostenneutralität, spricht dies dafür, dass die auf eine fehlerhafte Belehrung über das Widerrufsrecht gestützte Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist.
2. Oktober 2007
OLG Köln, Urteil vom 03.08.2007 – 6 U 60/07
1. Die Widerrufsfrist für Verbraucher beim Verbrauchsgüterkauf über die Online-Auktionsplattform eBay beträgt regelmäßig einen Monat, da durch eine Widerrufsbelehrung auf der eBay-Angebotsseite die für die Wirksamkeit der Belehrung erforderliche Textform gemäß § 126b BGB nicht gewahrt werden kann, weil diese eine zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise der Erklärung voraussetzt, was nicht allein dadurch gewährleistet ist, dass das Angebot auf dem Server des Plattformbetreibers 90 Tage gespeichert werden.
2. Die Verwendung oder wortgleiche Übernahme des in Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV enthaltenen Musters einer Widerrufsbelehrung vermag eine Wettbewerbswidrigkeit nicht zu begründen.
3. § 357 Abs. 3 S. 1 BGB ist eine verbraucherschützende Norm, die aber nicht zugleich dazu bestimmt ist, das Marktverhalten zu regeln, sondern vielmehr auf den Schutz des Verbrauchers als am Markt agierender Person abzielt und eine ausschließlich vertragsrechtliche Regelung enthält.
OLG München, Urteil vom 26.06.2007 – 18 U 2067/07
Im Internet veröffentlichte, dem Privatbereich zuzuordnende Bilder eines Rechtsanwalts dürfen nicht in einem Bericht, der sich kritisch mit dessen anwaltlicher Tätigkeit auseinandersetzt, zur Stützung der Behauptungen angelinkt werden, da es an einem wirksamen Einverständnis des Abgebildeten hierzu fehlt und das Interesse des Abgebildeten an dem Schutz seiner Privatsphäre das Interesse des Presseorgans nicht zuletzt deshalb überwiegt, weil die Bilder aus dem privaten Zusammenhang gerissen werden.
OLG Rostock, Beschluss vom 27.06.2007 – 2 W 12/07
Besteht eine Website lediglich aus einer HTML-Datei, stellt diese kein Computerprogramm i.S. von § 69a Abs. 1 UrhG dar, sondern kann allenfalls als Sprachwerk i.S. von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG schutzfähig sein, wenn durch sprachliche Gestaltung und Auswahl, Einteilung sowie Anordnung von Begriffen aus der Alltagssprache unter Gesichtspunkten der Suchmaschinenoptimierung eine individuelle schöpferische Eigenheit des Internetauftritts geschaffen wird.
LG Stuttgart, Urteil vom 15.05.2007 – 17 O 490/06
Unter Gesichtspunkten der irreführenden Blickfangwerbung ist die Anbringung des Hinweises auf eine vertragliche Bindung von einem Jahr und einer Zahlungspflicht von 8 Euro je Monat im Fließtext am Ende einer Internetseite wettbewerbswidrig, wenn nicht dem blickfangmäßig erweckten Eindruck, es bestehe die Möglichkeit, 111 SMS gratis zu beziehen und 1.000 Euro zu gewinnen, ohne vertragliche Bindungen eingehen zu müssen, durch ein hinreichend deutliches Zeichen, das den Betrachter zu der vollständigen Information führt, begegnet wird.
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 19.06.2007 – 5 W 92/07
Die Belehrung des Verbrauchers über die Rechtsfolgen eines Widerrufs der zum Vertragsschluss führenden Willenserklärung im Sinne von § 312c BGB i.V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV hat auch die Frage der Wertersatzpflicht bei Verschlechterung des Kaufgegenstandes zu umfassen, so dass sich der Verkäufer im Rahmen einer Online-Auktion die Haftung des Käufers nur dadurch erhalten kann, dass er innerhalb der Auktion über die Rechtsfolge informiert und dem Verbraucher bis spätestens zur Lieferung der Ware eine Widerrufsbelehrung in Textform gem. § 126b BGB zukommen lässt.
Österreich: OGH, Urteil vom 12.06.2007 – 4 Ob 57/07x
Der wegen Verletzung von Rechten an Lichtbildwerken zur Veröffentlichung des Urteilsspruchs auf seiner Homepage Verurteilte kann der Pflicht zur Veröffentlichung wegen der gerichtsnotorischen Verbreitung von „Pop-up-Blockern“ nicht durch eine Einblendung des Urteilsspruchs in einem Pop-up-Fenster nachkommen, sondern muss den Urteilsspruch vielmehr direkt in die Homepage einstellen, da nur so die gebotene Aufklärung des Publikums ermöglicht wird.
LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2007 – 1 S 32/07
Der Ausuferung des „fliegenden Gerichtsstandes“ bei im Internet begangenen unerlaubten Handlungen ist dadurch Einhalt zu geben, dass darauf abgestellt wird, ob sich die Verletzungshandlung, das heißt die Internetseite mit dem rechtsverletzenden Inhalt, im Bezirk des angerufenen Gerichts im konkreten Fall bestimmungsgemäß habe auswirken sollen. (LS)