Anwalts Sicht

8. August 2007

OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.04.2007 – 2 W 71/06

Gespeichert unter: Online-Auktion, Wettbewerb — Michael Weller @ 1:48

Wer einer anderen Person den auf seinen Namen lautenden Internet-Account (hier: e-bay) zum Betrieb von Handelsgeschäften zur Verfügung stellt, kann nach den Grundsätzen der wettbewerbsrechtlichen Störerhaftung wegen Verstößen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, die diese Person in Nutzung dieses Account begeht (hier: Informations- und Belehrungspflichten nach §§ 312c, d BGB i. V. mit BGB-InfoV).  (LS)

Volltext s. JurPC Web-Dok. 117/2007.

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