Anwalts Sicht

13. Juli 2007

LG Paderborn, Urteil vom 03.04.2007 – 7 O 20/07

Gespeichert unter: Abmahnung, Online-Auktion, Wettbewerb — Michael Weller @ 8:47

Eine Abmahnung eines eBay-Verkäufers wegen angeblichen Verstoßes gegen die Belehrungspflicht über das Bestehen eines einmonatigen Widerrufsrechts ist rechtsmissbräuchlich, wenn der Abmahnende sich planmäßig mit Rechtsanwälten verbündet, um Belehrungsdefizite auf Websites und bei eBay gezielt aufzuspüren und diese zum Zwecke der Einnahmeerzielung massenhaft verfolgt, wobei die Umstände, dass die Wahl von Gerichtsorten zur Verfolgung der Verstöße weit entfernt vom Sitz des Abmahnenden gestreut wird, mehrfach mit denselben Rechtsanwaltskanzleien in gleichartigen Verfahren zusammengearbeitet wird und ein nennenswertes wirtschaftliches oder wettbewerbspolitisches Interesse des Abmahnenden an der Rechtsverfolgung nicht besteht, jeweils Indizien für die Rechtsmissbräuchlichkeit darstellen.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 111/2007.

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