Wird Geld, das illegal durch Phishing erlangt worden ist, auf einem Konto gutgeschrieben und anschließend an Dritte transferiert, ist das Kreditinstitut berechtigt, die Gutschrift zurückzubuchen, da die Gutschrift unter Verstoß gegen das Kreditwesengesetz zustande gekommen ist und das Konto vereinbarungswidrig Dritten gegen Entgelt zur Verfügung gestellt worden ist, wobei aus dem Recht zur Stornierung zugleich die Verpflichtung des Kontoinhabers folgt, die fragliche Forderung auszugleichen.
11. Juli 2007
Noch keine Kommentare »
Noch keine Kommentare.
RSS-Feed für Kommentare zu diesem Beitrag. TrackBack URI