Anwalts Sicht

11. Juli 2007

Anwaltsgericht Berlin, Beschluss vom 01.03.2002 – 2 AnwG 65/01

Gespeichert unter: Wettbewerb — Michael Weller @ 7:13

Die auf der Homepage eines Rechtsanwalts verwendete Formulierung, dieser berate und vertrete „einen ausgewählten Mandantenstamm flexibel und erfolgreich“ ist zulässig, da sie keine übertriebene Werbung im Sinne einer marktschreierischen Selbstanpreisung und auch keine Überhöhung der eigenen Person durch Superlative beinhaltet.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 87/2007.

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