Die auf der Homepage eines Rechtsanwalts verwendete Formulierung, dieser berate und vertrete „einen ausgewählten Mandantenstamm flexibel und erfolgreich“ ist zulässig, da sie keine übertriebene Werbung im Sinne einer marktschreierischen Selbstanpreisung und auch keine Überhöhung der eigenen Person durch Superlative beinhaltet.
11. Juli 2007
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