Anwalts Sicht

11. Juli 2007

AG Königstein im Taunus, Urteil vom 15.03.2007 – 50 Cs 7400 Js 205867/02 WI

Gespeichert unter: Internetstrafrecht, Wettbewerb — Michael Weller @ 7:52

Wer als Betreiber eines Schlüsseldienstes in einem Telefonverzeichnis im Internet durch Angabe entsprechender Ortsnetzvorwahlen vorspiegelt, in insgesamt 70 Gemeinden Filialen zu unterhalten, während die Anrufe in Wahrheit ohne weitere Information der Kunden an ein Call-Center in einem zentralen Ort weitergeleitet werden, macht sich eines Vergehens der irreführenden Werbung durch unwahre Angaben gemäß § 16 Abs. 1 UWG strafbar. (Leitsatz der JurPC-Redaktion)

Volltext s. JurPC Web-Dok. 112/07.

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