Anwalts Sicht

13. Juli 2007

LG Paderborn, Urteil vom 03.04.2007 – 7 O 20/07

Gespeichert unter: Abmahnung, Online-Auktion, Wettbewerb — Michael Weller @ 8:47

Eine Abmahnung eines eBay-Verkäufers wegen angeblichen Verstoßes gegen die Belehrungspflicht über das Bestehen eines einmonatigen Widerrufsrechts ist rechtsmissbräuchlich, wenn der Abmahnende sich planmäßig mit Rechtsanwälten verbündet, um Belehrungsdefizite auf Websites und bei eBay gezielt aufzuspüren und diese zum Zwecke der Einnahmeerzielung massenhaft verfolgt, wobei die Umstände, dass die Wahl von Gerichtsorten zur Verfolgung der Verstöße weit entfernt vom Sitz des Abmahnenden gestreut wird, mehrfach mit denselben Rechtsanwaltskanzleien in gleichartigen Verfahren zusammengearbeitet wird und ein nennenswertes wirtschaftliches oder wettbewerbspolitisches Interesse des Abmahnenden an der Rechtsverfolgung nicht besteht, jeweils Indizien für die Rechtsmissbräuchlichkeit darstellen.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 111/2007.

LG Berlin, Urteil vom 13.03.2007 – 15 O 821/06

Gespeichert unter: Anti-SPAM, Wettbewerb — Michael Weller @ 8:24

1. E-Mail-Werbung kann wirksam untersagt werden, da sie stets die Gefahr der Nachahmung in sich trägt, so dass die Gefahr einer Ausuferung gegeben ist und zudem ein Verbot von e-Mail-Werbung auch nicht aufgrund Art. 12 GG unzulässig wäre, da das Verbot sich nicht auf die Ausübung eines Gewerbes, sondern lediglich auf eine bestimmte Art der Übermittlung von Werbung erstreckt.

2. Aus dem Umstand, dass ein elektronisches Postfach unterhalten wird, in dem unabhängig von der exakten Adressierung vor dem „@“-Zeichen alle unter der Domainangabe abgesandten e-Mails eingehen (sog. Catch-All-Funktion), kann auch dann nicht eine Zustimmung zum Erhalt von e-Mail-Werbung abgeleitet werden, wenn ein Interesse an der Werbung bei einer bestimmten Zielgruppe lediglich vermutet wird, da vielmehr erforderlich ist, dass sich das Einverständnis des Empfängers besonderen Umständen entnehmen lassen muss.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 113/2007.

11. Juli 2007

AG Königstein im Taunus, Urteil vom 15.03.2007 – 50 Cs 7400 Js 205867/02 WI

Gespeichert unter: Internetstrafrecht, Wettbewerb — Michael Weller @ 7:52

Wer als Betreiber eines Schlüsseldienstes in einem Telefonverzeichnis im Internet durch Angabe entsprechender Ortsnetzvorwahlen vorspiegelt, in insgesamt 70 Gemeinden Filialen zu unterhalten, während die Anrufe in Wahrheit ohne weitere Information der Kunden an ein Call-Center in einem zentralen Ort weitergeleitet werden, macht sich eines Vergehens der irreführenden Werbung durch unwahre Angaben gemäß § 16 Abs. 1 UWG strafbar. (Leitsatz der JurPC-Redaktion)

Volltext s. JurPC Web-Dok. 112/07.

BGH, Urteil vom 19.04.2007 – I ZR 35/04

Gespeichert unter: Urheberrecht — Michael Weller @ 7:48
  1. Die Unanwendbarkeit des Haftungsprivilegs gemäß § 10 Satz 1 TMG (= § 11 Satz 1 TDG 2001) auf Unterlassungsansprüche gilt nicht nur für den auf eine bereits geschehene Verletzung gestützten, sondern auch für den vorbeugenden Unterlassungsanspruch (Fortführung von BGHZ 158, 236, 246 ff. – Internet-Versteigerung I).
  2. Die autonome Regelung des Unterlassungsanspruchs in Art. 98 Abs. 1 GMV ist durch Art. 11 Satz 3 der Richtlinie 2004/48/EG vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Durchsetzungsrichtlinie) im Hinblick auf die Haftung von „Mittelspersonen“ ergänzt worden. Die Ausgestaltung dieser Haftung im Einzelnen bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. Im deutschen Recht ist die Haftung von „Mittelspersonen“ durch die deliktsrechtliche Gehilfenhaftung, insbesondere aber durch die Störerhaftung gewährleistet.
  3. Ein Störer kann auch dann vorbeugend auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn es noch nicht zu einer Verletzung des geschützten Rechts gekommen ist, eine Verletzung in der Zukunft aber aufgrund der Umstände zu befürchten ist. Voraussetzung dafür ist, dass der potentielle Störer eine Erstbegehungsgefahr begründet.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 108/07.

OLG Hamm, Urteil vom 01.03.2007 – 4 U 142/06

Gespeichert unter: Wettbewerb — Michael Weller @ 7:45

Dem Inhaber einer Domain, die unter Verstoß gegen die Richtlinien des Suchmaschinenbetreibers „Google“ mit Hilfe von unzulässigen Brücken- oder doorway-Seiten in den Trefferlisten der Suchmaschine „Google“ weit oben positioniert ist, steht gegen den Betreiber einer Filtersoftware für „Google“-Recherchen kein Unterlassungsanspruch im Hinblick auf eine Kennzeichnung seiner Domain als Spam zu. (Leitsatz der JurPC-Redaktion).

Volltext s. JurPC Web-Dok. 101/2007.

LG Frankfurt a.M., Urteil vom 31.01.2007 – 2-16 S 3/06

Gespeichert unter: Online-Auktion, Willenserklärung — Michael Weller @ 7:42

Dem Käufer bei einer Internet-Auktion über eBay steht ein Schadensersatzanspruch nach §§ 434, 437 Nr. 3, 281 BGB zu, wenn der im Rahmen der Auktion eingestellte Artikel fahrlässig falsch beschrieben wurde, da Artikelbeschreibungen in Internet-Versteigerungsplattformen vollständig und richtig sein müssen; dies ergibt sich auch aus § 8 Nr. 4 der eBay-Bedingungen, so dass der Verkäufer sich an den falschen Beschreibungen festhalten lassen muss und Schadensersatz zu leisten hat, der auf das positive Interesse gerichtet ist.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 109/2007.

OLG Köln, Urteil vom 30.03.2007 – 6 U 249/06

Gespeichert unter: Abmahnung, Wettbewerb — Michael Weller @ 7:36

1. Bei den Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB handelt es sich regelmäßig nicht um Vorschriften zur Regelung des Marktverhaltens i. S. von § 4 Nr. 11 UWG, so dass es nicht ausreicht, dass eine Norm erkennbar den Verbraucher schützen will, sondern es kommt vielmehr auf dessen Schutz als am Markt ageirende Person an.

2. Schriftformerfordernisse, die die Wirksamkeit formloser Nebenabreden betreffen, Selbstbelieferungs- und Nachbesserungsklauseln fallen nicht unter § 4 Nr. 11 UWG, insoweit kann jedoch für fehlerhafte Belehrungen über Widerrufsrechte oder Klauseln, die eine Einwilligung des Verbrauchers in telefonische Werbung begründen, gelten.

3. Ohne Hinzutreten besonderer Umstände stellt die Verwendung unwirksamer Klauseln in AGB auch kein Ausnutzen der Leichtgläubigkeit von Verbrauchern i. S. von § 4 Nr. 2 UWG oder irreführende Werbung i. S. von § 5 UWG dar.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 102/2007.

LG München I, Urteil vom 03.05.2006 – 21 O 12356/05

Gespeichert unter: Urheberrecht — Michael Weller @ 7:30

Zur Nutzung eines fertiggestellten Werbespots als Referenzwerbung im Internet ist weder ein Verfilmungsrecht noch eine Einwilligung des Urhebers erforderlich, soweit es sich hierbei um eine Vervielfältigung i. S. von § 16 UrhG und öffentliche Zugänglichmachung i. S. von § 19a UrhG handelt und diese Rechte zur Wahrnehmung übertragen wurden, da die Nutzung als Referenzwerbung keine andere Nutzungsart darstellt.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 104/2007.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.10.2006 – XI R 22/06

Gespeichert unter: Willenserklärung — Michael Weller @ 10:06

Die monetäre Beschränkung einer qualifizierten elektronischen Signatur steht der Wirksamkeit eines elektronisch Übermittelten Schriftsatzes (Klageschrift) nicht entgegen. (LS)

Volltext s. JurPC Web-Dok. 85/2007.

LG Berlin, Beschluss vom 15.03.2007 – 52 O 88/07

Gespeichert unter: Wettbewerb — Michael Weller @ 10:06

Eine Formulierung über die Wertersatzpflicht bei der Belehrung über das gesetzliche Rückgaberecht verstößt gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. §§ 312 c BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Ziffer 10 InfoVO i.V.m. 357 Abs. 1 und 3, 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB, wenn der Verbraucher nicht darauf hingewiesen wird, dass eine Verschlechterung der Ware, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden ist, bei der Wertersatzpflicht wegen Verschlechterung außer Betracht bleibt. Von dieser Ausnahme von der Wertersatzpflicht wird nur abgesehen, wenn der Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss auf diese Rechtsfolge hingewiesen wird. Eine Belehrung in Textform findet aber bei Verkäufen über eBay nicht statt, da die Textform nicht gewahrt ist.(Leitsatz der JurPC-Redaktion)

Volltext s. JurPC Web-Dok. 84/2007.

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